Kabelfernsehen wird ab 1. Juli 2024 umgestellt

gundelpfanne

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30. Jan. 2024
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Kabelfernsehen wird ab 1. Juli 2024 umgestellt: Damit müsst ihr rechnen

Das Nebenkostenprivileg verschwindet und Mieter müssen sich auf Änderungen einstellen.

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Ab dem 1. April ist Schluss mit dem Nebenkostenprivileg. Bis dahin durften Vermieter die TV-Gebühren für Mieter jahrzehntelang auf die Nebenkosten umlegen, nun müssen sich Mieter selbst darum kümmern.


Wer ist betroffen? Alle Mieter, die ihr Kabelfernsehen über den Vermieter beziehen und bei denen die Abrechnung in den Nebenkosten des Mietvertrags stattfindet. Schaut am besten auf eurer letzten Nebenkostenabrechnung nach, ob dort ein »Breitbandkabelanschluss« abgerechnet wurde.


Das müsst ihr tun: Wenn ihr Mieter seid und Kabelfernsehen über den Vermieter bezieht, braucht ihr einen eigenen separaten Vertrag.


Was wird das kosten? Je nach Anbieter fallen zwischen acht und zehn Euro an. Ein Angebot durch Vodafone an eurer Adresse könnt ihr online prüfen.




Wann müsst ihr reagieren? Die Gesetzesänderung tritt ab 1. Juli 2024 in Kraft, allerdings können Mantelverträge durch euren Vermieter eine andere Laufzeit haben oder der Vermieter setzt die Neuregelung später um. Informiert euch am besten bei eurem Vermieter.

Wird mein Kabelanschluss einfach abgestellt?​


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Gemäß den größten Anbietern, Vodafone und PYUR, werden Mieter wohl rechtzeitig informiert. Entscheidet ihr euch, die Ankündigung zu ignorieren, dann wird der Anschluss stillgelegt. Laut Chip passiert das zwar nicht unbedingt sofort, aber schlussendlich irgendwann.

Welche Alternativen gibt es?​





Kabel ist natürlich nicht der einzige Weg, um TV-Signale zu empfangen. Wenn ihr umsteigen wollt, habt ihr diverse Möglichkeiten.


  • Satellit: Anschaffungskosten und Montageaufwand sind nicht gering, dafür empfangt ihr mehr Sender. Aber aufgepasst: Die Anbringung einer Satellitenschüssel muss mit dem Vermieter abgeklärt werden!​
  • Antenne: Über Dach- und Zimmerantenne empfangt ihr die öffentlich-rechtlichen Sender, Privatsender könnt ihr über Freenet TV hinzubuchen.​
  • IPTV: Diese Empfangsart verbindet ein klassisches Setup mit den Vorzügen des Internets. Über einen Receiver, etwa von MagentaTV, empfangt ihr nicht nur lineares Fernsehen, sondern auch diverse Apps.​
  • Streaming: Ganz ohne Anschluss geht es auch mit Streaming. Rein digital empfangt ihr TV-Sender mittels Zattoo oder Waipu.tv (die derzeit ein starkes Angebot in petto haben) und braucht dazu nicht mal einen Fernseher.​

Sonderregelung für Bürgergeldempfänger​


Bisher war es so, dass Empfänger von Sozialleistungen die Mietnebenkosten über das Jobcenter abgewickelt haben. Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs muss der TV-Empfang künftig immer selbst bezahlt werden.

 
Ich schaue seit bestimmt schon 10 Jahren kein Fernsehen mehr, wenn man bedenkt, was das so den ganzen Tag läuft auf den Privaten ist das vielleicht ach besser so!
 

Kabel ist natürlich nicht der einzige Weg, um TV-Signale zu empfangen. Wenn ihr umsteigen wollt, habt ihr diverse Möglichkeiten.​
  • Satellit: Anschaffungskosten und Montageaufwand sind nicht gering, dafür empfangt ihr mehr Sender. Aber aufgepasst: Die Anbringung einer Satellitenschüssel muss mit dem Vermieter abgeklärt werden!​
  • Antenne: Über Dach- und Zimmerantenne empfangt ihr die öffentlich-rechtlichen Sender, Privatsender könnt ihr über Freenet TV hinzubuchen.​
  • IPTV: Diese Empfangsart verbindet ein klassisches Setup mit den Vorzügen des Internets. Über einen Receiver, etwa von MagentaTV, empfangt ihr nicht nur lineares Fernsehen, sondern auch diverse Apps.​
  • Streaming: Ganz ohne Anschluss geht es auch mit Streaming. Rein digital empfangt ihr TV-Sender mittels Zattoo oder Waipu.tv (die derzeit ein starkes Angebot in petto haben) und braucht dazu nicht mal einen Fernseher.​

Sonderregelung für Bürgergeldempfänger​


Bisher war es so, dass Empfänger von Sozialleistungen die Mietnebenkosten über das Jobcenter abgewickelt haben. Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs muss der TV-Empfang künftig immer selbst bezahlt werden.

Erwähnen sollte man auch in diesem Falle, dass die staatlichen Gebühren für Fernsehen/Radio und Computer ebenfalls zu erstatten bleiben/sind.

Hinsichtlich der Kosten für TV-Empfang bei Bürgergeldempfänger sehe ich die Chancen auf Übernahme der Kosten als reell und Notfalls per Sozialgericht als Einklagbar.
 
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