Was hat die Bundesregierung konkret beschlossen?
Das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz umfasst rund 40 Einzelmaßnahmen. Unter anderem folgende:- Polizei darf bei Durchsuchungen nun nach Dokumenten und Daten zur Identität des Betroffenen suchen, um etwa seinen Heimatstaat festzustellen
- Beamte dürfen in Gemeinschaftsunterkünften andere Räume als das Zimmer des Ausreisepflichtigen durchsuchen
- Behörden dürfen Handydaten von Menschen ohne Papieren auslesen, um die Identität zu ermitteln
- Behörden sollen mehr Zeit zur Vorbereitung einer Abschiebung erhalten
- Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wird von derzeit 10 auf 28 Tage verlängert
- Behörden müssen Ausreisepflichtigen in Haft ihre Abschiebung nicht mehr ankündigen
- Die einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen nach einer einjährigen Duldung fällt weg
- Die Polizei kann asylsuchende Menschen abschieben, wenn diese antisemitische Straftaten begangen haben oder mit gefälschten Papieren eingereist sind