Von wegen „Nachhaltigkeit“: EU will Reparatur aller Fahrzeuge verbieten, die älter als 15 Jahre sind

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Szene-Pirat
16. Jan. 2024
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Von wegen „Nachhaltigkeit“: EU will Reparatur aller Fahrzeuge verbieten, die älter als 15 Jahre sind !​

Die ideologische Durchdringung aller Lebensbereiche im Machtbereich der EU durch eine Brüsseler Politkrake, die den Menschen jede Nische und jeden Winkel ihres Lebens ideologietriefend-bevormundend vorschreiben will, erstreckt sich seit dem Verbrennerverbot ab 2035 zunehmend auch auf alle Nebenaspekte der Automobilität. Interessanterweise ist der Gedanke der Nachhaltigkeit, ansonsten stets propagiert, dabei plötzlich kein Thema mehr. So bereitet die EU derzeit ein Reparaturverbot für alle Autos vor, die älter als 15 Jahre sind und einer Pflichtinspektion (TÜV u.ä.) unterzogen werden müssen. Ziel soll sein, den Kauf „weniger umweltschädlicher Autos“ zu fördern, wie das Portal „Logistik Ready“ schreibt. Es wäre das Ende des Gebrauchtwagen- und Oldtimermarktes, wenn sich dieser Wahnwitz durchsetzen sollte.

Zwar wurde der Vorstoß der EU-Kommission vom Europäischen Parlament noch nicht durchgewunken; er ist aber, so das Portal, Teil der EU-Ziele, den Schadstoffausstoß im Verkehrssektor bis 2050 zu reduzieren. Und weil das erste dieser Ziele darin besteht, wahnhaft-verbohrt auf eine Reduktion der automobilen Emissionen um 55 Prozent bereits bis 2030 – in weniger als sechs Jahren also – hinzuwirken, dürfte die politische Durchsetzung dieses Irrsinns nur noch eine Formalität sein.

Bizarre Züge​

Es handelt sich dabei quasi um die EU-Antwort auf die gegenüber einzelnen Staaten gefundene Kompromissregelung, dass Verbrenner auch nach 2045 weitergefahren werden dürfen, und die E-Autopflicht nur für Neuwagen gilt. Der Alleingang Europas nimmt mit diesem Ziel bizarre Züge an: Der planwirtschaftliche Markteingriff, eine bewährte Technologie nicht nur von der Herstellung abzuschotten, sondern nun auch noch die älteren Modelle quasi zwang-verschrotten zu müssen, zeugt von einem besorgniserregenden Verbotswahn. Nicht nur wird damit das Prinzip der Sparsamkeit und Rohstoffeinsparung mit Füßen getreten, indem – zudem unter ökologisch katastrophalen Bedingungen hergestellte – Elektroautos gepusht werden sollen; es ist auch zu erwarten, dass ältere Verbrenner dann eben im EU-Ausland oder gar in Übersee repariert werden, was mehr Pendelverkehr bedeutet und eine strukturelle Schwächung des Autohandwerks.

Denn klar ist: Sollte das Verbrennerverbot wirklich kommen, werden viele EU-Bürger lieber alle Anstrengungen in Kauf nehmen, um ihre bewährten Benziner und Diesel weiterzufahren – denn die E-Technologie funktioniert heute als Großlösung nicht und wird es auch in 11 Jahren nicht – weder von den Stromkapazitäten noch von Reichweite und schon gar nicht von der Sicherheit (Brandgefahr!) her, Kuba oder etliche westafrikanische Länder machen seit Jahrzehnten vor, wie sich selbst noch so alte Fahrzeuge kreativ instand halten und endlos weiternutzen lassen; etwas Ähnliches wird dann auch mit den dann „alten“ Autos Europas passieren.
 
Ja unsere liebe EU.
Die sind total abgehoben , wer soll den die neue Sch.... bezahlen ? ( komme aus der Branche )
Da bleib fast nur auswandern.
In diesem Sinne..

gundelpfanne
 

Auch alte Autos dürfen weiter fahren​


Die EU verbiete Haltern von älteren Autos Reparaturen und wolle sie sogar enteignen, um Milliardengewinne einzufahren und E-Autos zu fördern. An den Behauptungen, die in sozialen Medien kursieren, ist jedoch nahezu nichts dran.
"EU will Reparatur aller Fahrzeuge verbieten, die älter als 15 Jahre sind" oder "Enteignung von Autos im Namen des Klimaschutzes", heißt es auf einigen Posts und Beiträgen im Netz. Die angebliche Quelle: Ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Neuregelung des Recyclings von Fahrzeugen sowie zur Elektrofahrzeugverordnung.


Bereits im Juli 2023 empfahl die EU-Kommission, die Entsorgung von Altfahrzeugen neu zu regeln, um deren Sammlung, Verwertung und Recycling zu verbessern. Auch der Export nicht verkehrstauglicher Fahrzeuge, die eine Gefahr für Umwelt und Gesundheit darstellen, soll so verhindert werden. Als Altfahrzeug gelten dabei ausdrücklich solche, die zu Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geworden sind.

Reparaturen fördern, nicht verbieten​


Ein Reparaturverbot wird dort nicht erwähnt. Adalbert Jahnz, Sprecher der Europäischen Kommission, erklärte gegenüber der Agentur AFP, der Vorschlag enthalte nichts, dass Reparaturen an Autos, die älter als 15 Jahre oder an Autos irgendeines anderen Alters sind, verbieten würde. Einige der vorgeschlagenen Anordnungen würden vielmehr darauf abzielen, die Reparaturfähigkeit von Autos zu unterstützen.


Ein weiterer Bestandteil des Entwurfs löste allerdings Irritationen aus: Er enthält eine Reihe von Empfehlungen, nach denen die Reparierbarkeit eines Fahrzeugs bewertet werden soll. Das heißt jedoch nicht, dass ein Auto automatisch als zu entsorgendes Altfahrzeug gilt, wenn es diese nicht erfüllt. Vielmehr müsse es in jedem Fall eine Einzelentscheidung geben:


Ist eine dieser Bedingungen erfüllt, wird eine individuelle technische Bewertung durchgeführt, um festzustellen, ob der technische Zustand des Fahrzeugs ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedsstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen wurde.​

Was ist ein Altfahrzeug?​


Konkret heißt das, dass ein Auto, welches wegen technischer Mängel auf keinen Fall mehr zugelassen werden kann, ordnungsgemäß entsorgt werden muss. Der Text enthält aber auch Vorschläge für Kriterien, nach denen ein Auto als Altfahrzeug anzusehen ist - unter anderem, wenn es ausgebrannt ist oder der Besitzer nicht mehr festgestellt werden kann, aber auch wenn die Frist für die Hauptuntersuchung für mehr als zwei Jahre überschritten wurde. Insbesondere der letzte Punkt löste Kritik aus.


Nach der schon heute geltenden deutschen Altfahrzeug-Verordnung müssen solche Fahrzeuge dann einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen werden, anderenfalls drohen Bußgelder.


Weitgehende Ausnahmeregelungen gibt es jedoch für historische Fahrzeuge, also solche, die die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gebracht wurden und sich in einem guten Erhaltungszustand befinden. Im Jahr 2023 fielen laut Kraftfahrtbundesamt knapp 800.000 Kfz in diese Kategorie.

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Kfz-Gewerbe hat Bedenken gegen Recht auf Reparatur​


Tatsächlich plante die EU-Kommission, zunächst sogar per Gesetz, die Reparaturmöglichkeiten für Fahrzeuge auszuweiten. Bei dem nun gefundenen Kompromiss zum Recht auf Reparatur wurden Autos jedoch ausgenommen, obwohl der federführende Berichterstatter René Repasi sich ausdrücklich dafür eingesetzt hatte, sie mit einzubeziehen.

Kritik daran gab es vom Kfz-Gewerbe selbst: Die geplante Verordnung würde infrage stellen, ob man mit Reparaturen einen Gewinn erzielen dürfe und so die Existenz der Branche gefährden, hieß es. Der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Andreas Schwab, wies zudem darauf hin, dass es im Automobilsektor bereits einen funktionierenden Reparaturmarkt gebe.

Die ominöse 15-Jahres-Pflicht​


Doch woher stammt die Behauptung, dass die Reparatur aller Fahrzeuge verboten werden soll, die älter als 15 Jahre sind? Emma Babin, Anwältin für Umwelt- und Energierecht der französischen Kanzlei Gossement Avocats, erklärte gegenüber AFP, dass "diese Frist von 15 Jahren in dem Text nicht vorkommt".

Eine mögliche Erklärung: Die EU-Kommission schreibt zu ihrer Elektrofahrzeugverordnung, dass die durchschnittliche Lebensdauer eines Autos 15 Jahre betrage. Das wurde offenbar so interpretiert, dass die EU ein Lebensende für Autos vorschreibt, ältere Fahrzeuge demnach nicht mehr repariert werden und auch nicht mehr weiterverkauft werden dürfen. Allerdings heißt es dort auch: "Die Vorschriften betreffen nicht die bestehenden Autos. Wenn Sie jetzt ein neues Auto kaufen, können Sie es bis zum Ende seiner Lebensdauer fahren."


"NICHTS in diesem Vorschlag hindert eine Autobesitzerin oder einen Autobesitzer daran, ihr/sein Auto reparieren zu lassen, unabhängig vom Alter des Fahrzeugs", schreibt die deutsche EU-Vertretung dazu auf Facebook.

Der EU-Entwurf zu Altfahrzeugen hat aktuell ohnehin noch keine Rechtskraft: Die Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament können noch Änderungen vorschlagen. Das Parlament und der EU-Rat müssen dann über den finalen Entwurf abstimmen.
 
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